2.9 des Bau- und Einspracheentscheids vom 10. Juli 2017 zutreffend zum Ausdruck bringt. Dieser Abstand wird bereits durch den bestehenden Sitzplatz nicht eingehalten und auch durch den neu geplanten erhöhten Sitzplatzanbau auf der ganzen Länge um rund 2 m unterschritten. Zudem nimmt das Bauvorhaben die Grünzone durch die südliche Verschiebung um einen zusätzlichen Meter in Anspruch (vgl. Grundrissplan, act.