5.4 Aus den Baugesuchsakten (act. 9.I.7/1) geht hervor, dass der bestehende Sitzplatzanbau abgebrochen und rechtwinklig an die Westfassade versetzt durch einen neuen überdachten Sitzplatz ersetzt werden soll. Die Bausubstanz und Konstruktion des bestehenden Sitzplatzanbaus bleibt damit nicht erhalten, sondern wird vollständig beseitigt und durch einen Neubau ausgetauscht. Damit handelt es sich beim zu beurteilenden Projekt nicht um den Unterhalt oder eine Erneuerung des bestehenden Sitzplatzanbaus im Sinne von Art. 94 Abs. 1