5.3 Die Beschwerdegegner machen geltend, dass auch die vertikale Ausdehnung miteinzubeziehen sei. Die bestehende Baute werde um 1.25 m erhöht, womit der Rahmen der Bestandesgarantie gesprengt werde. Der bestehende Sitzplatz weise lediglich ein Volumen von rund 23 - 25 m3 auf, während das Ersatzgebäude auf rund 48 m3 vergrössert werde. Durch die Unterschreitung des Strassenabstandes würden die nachbarlichen Interessen der Beschwerdegegner tangiert werden. Im Weiteren läge keine akute Gewässer- und Umweltgefährdung vor, welche eine Entfernung des Öltanks erfordern würde.