4.3 Die Beschwerdegegner machen dagegen geltend, dass der in der Grünzone liegende Teil der „Ersatzbaute“ sehr wohl zonenfremd sei. Der Beschwerdeführer verkenne, dass die Stimmbürger/Innen von B. ______ die Zonenplanrevision und die damit verbundene Reduktion der Grünzone auf dem Grundstück des Beschwerdeführers am 24. November 2013 abgelehnt hätten. Demzufolge müsse die Zonenkonformität nach dem EG zum RPG beurteilt werden.