___ zusätzlich ein. Als Kleinbaute sei der geplante Ersatzbau für den bestehenden Sitzplatz gestützt auf Art. 28 Abs. 3 BauG zulässig bzw. zonenkonform. Das Beharren auf der formellen Bestimmung des Zonenzwecks im Zonenplan B. ______ käme im vorliegenden Fall überspitztem Formalismus gleich.