Seite 5 Grünzone in der Gemeinde B. ______ nicht im Zonenplan bezeichnet worden, weshalb sich die Prüfung der Zonenkonformität nach Art. 34 Abs. 1 EG zum RPG richte. Mangels unmittelbarer funktioneller Beziehung zwischen der altrechtlichen Grünzone und dem geplanten Sitzplatz sei dessen Zonenkonformität zu verneinen.