Die Parzellengrenze verläuft im westlichen Bereich in der Mitte eines Seitenarms der E. ______, welche in diesem Bereich nicht ausparzelliert ist. C. ______ sind Grundeigentümer der benachbarten Parzelle Nr. 0003 mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0004, welche östlich in der erwähnten Strassenmitte direkt an die Parzelle Nr. 0001 anstösst.