A. A. ______ ist Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0001, Grundbuch B. ______, welche mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0002 überbaut ist. Die Parzelle befindet sich etwa je zur Hälfte in der Wohnzone W1 (nördlicher Teil) und in einer Grünzone (südlicher Teil), deren Zweckbestimmung im geltenden Zonenplan (noch) nicht bezeichnet ist. Das Wohnhaus Assek. Nr. 0002 liegt in der Zone W1 mit Ausnahme der Südhälfte des westlichen angebauten Sitzplatzes, welche sich in der Grünzone befindet. Die Parzelle Nr. 0001 wird von einer kommunalen Aussichtsschutzzone überlagert. Die Parzellengrenze verläuft im westlichen Bereich in der Mitte eines Seitenarms der E. ___