In den Kontrollberichten sind zudem keine übergewichtigen Kaninchen oder solche mit Verdauungsproblemen dokumentiert, vielmehr befanden sich die Tiere bei allen Kontrollen in gutem Allgemeinzustand. Auch wenn die bei den letzten beiden Kontrollen angetroffenen Missstände keinesfalls zu verharmlosen sind, fällt auf, dass in der Verfügung der Vorvorinstanz vom 11. Februar 2019 Anordnungen bezüglich Hygiene und Nagematerial gänzlich fehlen, was darauf hindeutet, dass diese Mängel alleine nicht als schwerwiegend einzustufen sind.