In drei Stalleinheiten stellte die Vorvorinstanz Mängel in der Belegung fest. Die Mängel betrafen im Wesentlichen Ställe, in denen geschlechtsreife Kaninchen über 3.5 kg gehalten wurden. In 10 von 44 Ställen musste die Stallhöhe wegen Mist bemängelt werden. Es wurden 107 Kaninchen einer Mittelrasse unterschiedlichen Alters angetroffen. Alle Tiere waren in einem guten Allgemeinzustand und unauffällig (act. 12/6/D14).