In den meisten Ställen fehlte geeignetes Nagematerial, trockenes Brot war überall zu finden. 30 (von 41) belegten Stalleinheiten konnten als für die darin befindlichen Tiere als tierschutzkonform beurteilt werden. In 11 Stalleinheiten stellte die Vorvorinstanz Mängel in der Belegung fest, in welchen im Wesentlichen geschlechtsreife Kaninchen über 3.5 kg gehalten oder Ställe mit Zippen, von welchen die Jungtiere noch nicht abgesetzt wurden. In einem Stallteil fehlte eine separate Neskammer. Es wurden 160 Kaninchen einer Mittelrasse unterschiedlichen Alters angetroffen. Alle Tiere waren in einem guten Allgemeinzustand (act. 12/6/D11).