Es werde bestritten, dass hartes Brot kein geeignetes Nagematerial darstelle. Dementsprechend hätten die Tiere weder zu lange Zähne noch Krankheiten aufgewiesen, welche auf eine Fehlernährung zurückzuführen seien. Zudem würden die Kaninchenställe bezüglich der Masse den Vorschriften entsprechen. Während zahlloser Kontrollen vor dem 1. September 2017 sei an der Kaninchenhaltung der Beschwerdeführerin nie etwas auszusetzen gewesen, nachher aber schon. Entgegen der tatsachenwidrigen Behauptungen der beiden Vorinstanzen sei die Kaninchenhaltung der Beschwerdeführerin nicht mangelhaft.