Bei den übrigen Kontrollen habe die Vorvorinstanz das Gewicht der Kaninchen durch reine Schätzungen festgestellt. Obwohl er verlangt habe, dass sein Protest zu Protokoll genommen werde, habe die Vorvorinstanz die Protokollierung verweigert. Die Kaninchen hätten stets und in ausreichendem Mass über sauberes Wasser verfügt. Verschmutzungen hätten von den Kaninchen gestammt und seien von der Beschwerdeführerin regelmässig entfernt worden. Den Kaninchen sei genügendes Nagematerial in Form von hartem Brot zur Verfügung gestanden. Es werde bestritten, dass hartes Brot kein geeignetes Nagematerial darstelle.