Es könne ihr nicht vorgeworfen werden, die Gehege abzumessen und auf ihre Konformität zu überprüfen. Anhand der Rasse, der Grösse und des Alters lasse sich das Gewicht der Tiere in etwa abschätzen. Dennoch reiche eine reine Schätzung des Gewichts der Tiere nicht aus, um Massnahmen daraus ableiten zu können. Der Mangel des Kontrollberichts vom 1. September 2017 sei jedoch insofern geheilt worden, als dass bei der nächsten Kontrolle am 27. Oktober 2017 das Gewicht der Tiere mittels einer Waage bestimmt worden sei.