Ihr Argument, dass hartes Brot geeignet sei, widerspreche nicht nur der Auffassung der Vorinstanz als Fachbehörde im Bereich des Tierschutzes, sondern auch der Fachinformation Tierschutz-Nageobjekte für Kaninchen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (2016). Die Vorvorinstanz habe das Recht und die Pflicht, die Kaninchenhaltung zu kontrollieren, womit es keine Rolle spiele, dass sich diese vor dem 1. September 2017 nicht vollumfänglich mit der Haltung und den baulichen Anforderungen auseinandergesetzt habe. Es könne ihr nicht vorgeworfen werden, die Gehege abzumessen und auf ihre Konformität zu überprüfen.