Die Beschwerdeführerin sei in den Kontrollberichten mehrmals darauf hingewiesen worden, dass hartes Brot alleine kein geeignetes Nagemittel darstelle. Ihr Argument, dass hartes Brot geeignet sei, widerspreche nicht nur der Auffassung der Vorinstanz als Fachbehörde im Bereich des Tierschutzes, sondern auch der Fachinformation Tierschutz-Nageobjekte für Kaninchen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (2016).