Eine allfällige Korrektur des Kontrollberichts der Kantonspolizei hätte direkt bei der Kantonspolizei beantragt werden müssen. Nicht belegt sei, dass die bei den Kontrollen benutzte Waage nicht geeicht gewesen sei. Sowohl bei der Kontrolle am 1. September 2017 als auch am 9. Oktober 2018 seien die Wasser- bzw. Futternäpfe beanstandet worden. Teilweise seien diese mit Kot verunreinigt gewesen. Dies sei nicht nur aus hygienischer Sicht problematisch, sondern berge auch gesundheitliche Risiken für die Tiere.