H. Am 19. Dezember 2019 fand die von der Beschwerdeführerin beantragte mündliche Verhandlung statt, an welcher die Vorinstanzen nicht teilnahmen. Diesbezüglich kann auf das Plädoyer (act. 21) und das Verhandlungsprotokoll (act. 23) verwiesen werden. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen