B. Nachdem bei den genannten Kontrollen mehrere Tierschutzmängel festgestellt worden waren, teilte das Veterinäramt A.______ mit Schreiben vom 20. November 2018 (act. 12/6/D16) mit, dass es beabsichtige, die Tierzahl einzuschränken, das Einstallen in gewisse Stalleinheiten zu untersagen und ihr einen Teil der Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Kontrollen zu verrechnen. Gleichzeitig gewährte es A.______ zum entsprechenden Verfügungsentwurf das rechtliche Gehör. Mit Schreiben vom 4. Januar 2019 (act. 12/6/D25) nahm A.______, vertreten durch RA AA.______, zum Verfügungsentwurf Stellung.