betreffend Tierhalteverbot beizuziehen. 3. Die entgegen den Bestimmungen von Gesetz, Verfassung und EMRK erhobenen Akten, insbesondere sämtliche Kontrollberichte, seien aus dem Recht zu weisen. 4. Es sei eine mündliche und öffentliche Verhandlung vor dem Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, durchzuführen. 5. Es sei ein Augenschein in der Kaninchenhaltung der Beschwerdeführerin A.______ durchzuführen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Appenzell Ausserrhoden. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen.