a) der Beschwerdeführerin: I. Materielle Anträge 1. Der Rekursentscheid des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 27. Mai 2019 betreffend die Verfügung des Veterinäramts von Appenzell Ausserrhoden vom 11. Februar 2019 betreffend die Kaninchenhaltung der Beschwerdeführerin/Bestandesreduktion sei aufzuheben, soweit die Verfügung nicht ohnehin nichtig sei. 2. Von tierschutzrechtlichen Massnahmen gegen die Beschwerdeführerin A.______ wegen ihrer Kaninchenhaltung sei vollumfänglich abzusehen. 3. Von einer Kostenauflage an die Beschwerdeführerin A.