5. Zustellung an die Beschwerdeführer über deren Anwalt, die Vorinstanz, das Departement Bau und Volkswirtschaft, die Beigeladene und nach Eintritt der Rechtskraft an die Gerichtskasse. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Daniel Hofmann versandt am:11. Februar 2020 Seite 11