Gemäss der Zielvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde E.__________, den Beschwerdeführern sowie dem Regierungsprogramm Bauen & Wohnen vom Januar 2013 (act. 2.3/1) und der Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde E.__________ und den Beschwerdeführern (act. 2.3/2) handle es sich beim Standort H.__________ um die umfangreichste Entwicklungsreserve der Gemeinde E.__________. Diese sichere eine sinnvoll etappierte Bebauung und eine langfristig ausgewogene Entwicklung der Gemeinde.