wieviel Bauland im Rahmen der Zonenplanrevision ausgezont werde. Auch wenn der Gemeinderat an der Bauzone im Gebiet H.__________ festhalten möchte, bedeute dies nicht, dass es zum vornherein ausgeschlossen sei, dass in diesem Gebiet Flächen ausgezont werden müssten, um die Vorgaben von Art. 15 RPG an die zulässige Bauzonengrösse zu erfüllen. Bei Flächen, bei denen es nicht zum vornherein ausgeschlossen erscheine, dass sie ausgezont würden, d.h. sogenannte potentielle Auszonungsflächen, handle es sich insbesondere um unüberbaute Grundstücke ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets.