F. Mit Schreiben vom 26. Juli 2019 (act. 6) beantragte der Regierungsrat (im Folgenden: Vorinstanz), vertreten durch das Departement Bau und Volkswirtschaft, die Beschwerde abzuweisen. G. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 19. Dezember 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet. H. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 3 Erwägungen