C. Am XX.XX.2018 (act. 2.3/4) erliess der Gemeinderat E.__________ über zahlreiche Parzellen im Gemeindegebiet eine Planungszone, von welcher das Gebiet H.__________ nicht betroffen ist. D. Mit Beschluss vom XX.XX.2019 (act. 2.1) verweigerte der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die Genehmigung der Teilzonenplanänderung H.__________. E. Dagegen liessen A._______, B._______, C._______ sowie D.________ (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch RA AA._______, mit Eingabe vom 13. Juni 2019 (act.1) Beschwerde beim Obergericht mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren erheben.