Konkret soll auf den Parzellen Nrn. 0001 und 0002 eine Fläche von 1780 m2 aus der Zone W2 in die Landwirtschaftszone ausgezont und ein flächengleiches Areal auf der Parzelle Nr. 0001 in die Wohnzone W2 eingezont werden. Die Teilzonenplanänderung lag vom 8. Januar 2016 bis zum 8. Februar 2016 öffentlich auf und wurde an der Urnenabstimmung vom 21. Juni 2017 von den Stimmberechtigten angenommen (act. 7/2). Mit Schreiben vom 2. Dezember 2018 (act. 7/5) beantragte der Gemeinderat beim Regierungsrat, den Teilzonenplan H.__________ zu genehmigen.