Seite 2 B. Am XX.XX.2015 verabschiedete der Gemeinderat E.__________ den Teilzonenplan H.__________ zur öffentlichen Auflage (act. 7/8). Gemäss dem Planungsbericht (act. 7/3) ist vorgesehen, die rechtskräftigen Zonenabgrenzungen zu optimieren und mit dem Quartierplan H.__________ abzustimmen. Dabei soll die Fläche des für die Bebauung nicht benötigten Baulands verlagert werden, so dass die neue westseitige Bauzonenabgrenzung den Ansprüchen an den haushälterischen Umgang mit dem Boden zu entsprechen vermag. Konkret soll auf den Parzellen Nrn.