Vorinstanz Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden, Regierungsgebäude, 9100 Herisau Beigeladener Gemeinderat E.__________ Gegenstand Nutzungsplanung Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates Appenzell Ausserrhoden vom 15. Mai 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Der Regierungsratsbeschluss vom 15. Mai 2019 (RRB-XX) sei aufzuheben. 2. Die Teilzonenplanänderung H.__________ sei zu genehmigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt