Seite 8 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A._______ wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Schweiz bis zum 31. März 2020 zu verlassen. 3. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1‘200.00 auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 1‘500.00 wird angerechnet. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschwerdeführer Fr. 300.00 zurückzuerstatten. 4. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.