F. Am 7. Juni 2019 kam es vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichts zur Ehescheidung zwischen dem Beschwerdeführer und B.______, welche auf der Scheidungsvereinbarung vom 11. April 2019 bzw. 3. Juni 2019 beruht (act. 10). G. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 31. Oktober 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet (act. 13). Dem Antrag des Beschwerdeführers gemäss Schreiben vom 6. Dezember 2019 entsprechend (act. 15), wird das Urteil hiermit schriftlich begründet. Erwägungen