D. Gegen diese Verfügung erhob A._______ am 27. Juli 2018 Rekurs beim Departement Inneres und Sicherheit (act. 8, S. 91). Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen bestätigte B.______ erneut, dass sie mit A._______ keinen Kontakt mehr habe. Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Ehegemeinschaft bleibe für sie ausgeschlossen (act. 8, S. 81), was sie auch während einer mündlichen Einvernahme bestätigte (act. 8, S. 47 ff.).