A. Der am XX.XX.1991 im Kosovo geborene und über die dortige Staatsangehörigkeit verfügende A._______ erhielt mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 eine Einreiseerlaubnis in die Schweiz (act. 8, S. 134). Als Grund für die Einreise wurde die Vorbereitung der Heirat mit B.______ angegeben, welche in der Schweiz niederlassungsberechtigt ist (vgl. act. 8, S. 125). Die Einreise erfolgte am 30. Dezember 2017 aufgrund einer Kurzaufenthaltsbewilligung L (act. 8, S. 129). Die Heirat fand am XX.XX.2018 statt (act. 8, S. 130). Am 15. Februar 2018 folgte das Gesuch um Ausländerbewilligung zwecks Verbleib bei der Ehefrau (act. 8, S. 124).