Vorvorinstanz Amt für Inneres, Abteilung Migration, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Gegenstand Widerruf der Aufenthaltsbewilligung Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departement Inneres und Sicherheit vom 10. April 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Entscheid der Vorinstanz vom 10.04.2019 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern sowie folgerichtig von einer Wegweisung abzusehen.