1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 28. März 2019 sowie der Bau- und Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission C. ______ vom 13. September 2017 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zu ergänzender Sachverhaltsabklärung und Prüfung der hinreichenden Erschliessung an die Baubewilligungskommission C. ______ zurückgewiesen. Seite 15 2. Der Beschwerdegegnerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 3‘000.00 auferlegt.