Die ursprüngliche Parzelle Nr. 0012 befand sich nicht nur östlich des alten Schulhauses. Die Parzelle Nr. 1247, die ebenfalls ursprünglich zur Parzelle Nr. 0012 gehörte, dehnt sich auch heute noch bis zu 160 m nordöstlich des alten Schulhauses aus. Daher könnte die „Begrenzung“ so verstanden werden, dass nur diejenigen Teile der Stammparzelle 0012 betroffen waren, welche sich östlich des alten Schulhauses befanden. Diesbezüglich ist jedoch folgendes zu beachten: Auf der unmittelbar an die Parzelle Nr. 0005 angrenzenden Parzelle Nr. 0010 ist kein Bauverbot eingetragen (vgl. dazu den Grundbuchauszug der Liegenschaft Nr. 0010, act. 8.I.6/59/3).