Seite 11 Möglichkeit nicht wider besseres Wissen zu einem Verfahren Hand bieten, welches geeignet ist, die Interessen Dritter zu verletzen (Urteil des Bundesgerichts 1C_116/2013 vom 11. Oktober 2013 E. 5.2). Nach der Rechtsprechung einzelner Kantone und der Literatur ist über die Frage, ob eine Bauverbots-Dienstbarkeit einem Bauvorhaben entgegensteht, nicht im Baubewilligungsverfahren zu entscheiden;