Seite 10 8.I.6.1/1), womit eine koordinierte Beurteilung der strittigen Erschliessung des Bauvorhabens und der landwirtschaftlichen Verkehrsführung zwingend angezeigt ist. Auch diesbezüglich erweisen sich die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen als unvollständig bzw. deren rechtliche Würdigung als unklar.