werden müsse. Auch in der Bewilligung von 1992 heisse es, dass die Ausfahrt in die Staatsstrasse völlig unbefriedigend sei. Der vor 50 Jahren für ein einziges Einfamilienhaus und widerwillig für ein weiteres Wohnhaus verlängerte Einlenker sei unzureichend für weitere Bauten und genüge den tatsächlichen und rechtlichen Erfordernissen nicht. Das Strassengesetz von 1972, auf welches sich das Tiefbauamt beziehe, sei nicht mehr in Kraft. Heute sei das Strassengesetz von 2009 massgebend. Die damaligen Gesetzesgrundlagen seien für das Baugesuch nicht massgebend, es gelte kein Bestandesschutz.