2.3 Die Beschwerdeführer machen dagegen geltend, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs beide Bauparzellen im Geoportal nur als teilweise erschlossen eingestuft worden seien. Seit dem Rekursaugenschein vom 29. Mai 2018 werde die Parzelle Nr. 0002 plötzlich als voll erschlossen eingestuft. Es sei vom Amt für Raum und Wald eine Klärung zu verlangen. Die Baudirektion habe bereits im Jahr 1983 darauf hingewiesen, dass die im Jahr 1970 erstellte Ausfahrt nicht befriedige und im Falle einer weiteren Überbauung die verkehrsmässige Erschliessung im Bereich der Parzellen Nrn. 0010 und 0011 gesucht werden müsse.