2.2 Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid in Ziff. 4 zum Schluss, dass sich der Karte „Erschliessung“ im Geoportal entnehmen lasse, dass die Parzelle Nr. 0002 baureif sei. Im Weiteren verweist sie ebenfalls auf die erwähnte Stellungnahme des Tiefbauamts (Strassenbaupolizei) vom 27. Oktober 2016. Dieses habe sich umfassend mit der Erschliessung des neu zu bauenden Einfamilienhauses auseinandergesetzt.