Damit ist bei den Beschwerdeführern die erforderliche Beziehungsnähe zur Streitsache gegeben und sie sind durch den angefochtenen Bauentscheid besonders berührt. Infolgedessen sind sie mit sämtlichen Argumenten zu hören, welche zu einer Verweigerung des Bauvorhabens führen können. Auf die Beschwerde ist einzutreten.