F. Mit Eingabe vom 4. September 2019 (act. 15) liessen die Beschwerdeführer (neu vertreten durch RA AB. ______) unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik einreichen, wozu sich die Beschwerdegegnerin mit Duplik vom 21. Oktober 2019 (act. 19) vernehmen liess. G. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 27. Februar 2020 beraten. Das Urteil wurde den Parteien vorab im Dispositiv eröffnet (act. 21). H. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.