8.I.1.1) bewilligte die Baubewilligungskommission C. ______ (im Folgenden: Vorvorinstanz) das Bauvorhaben. Gleichzeitig wies sie die dagegen erhobenen Einsprachen ab bzw. verwies diese bezüglich eines zulasten der Bauparzellen geltenden begrenzten Bauverbots auf den Zivilrechtsweg.