Die Namen der ordentlichen Obergerichtsschreiber und Obergerichtsschreiberinnen werden ebenfalls im Staatskalender, auf der Website und im Rechenschaftsbericht publiziert. Hingegen werden die Namen der (befristet angestellten) ausserordentlichen Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen und der in der Regel für ein Jahr angestellten juristischen Praktikanten und Praktikantinnen praxisgemäss und aus Praktikabilitätsgründen weder auf der Website noch im Staatskalender publiziert. Die Namen der jeweiligen juristischen Praktikanten und Praktikantinnen werden lediglich im Rechenschaftsbericht, welcher als Bericht über die Rechtspflege für die Aufsichtsinstanz verfasst wird, publiziert.