Dieser befristete Arbeitsvertrag wurde unter Beibehaltung der Befristung per 1. Januar 2018 in den Punkten Lohn und Kündigungsfristen abgeändert (act. 11.2). Am 29./31. Oktober 2018 wurde von den Parteien eine bis 31. Mai 2019 befristete Verlängerung des Arbeitsvertrages als ausser-ordentlicher Gerichtsschreiber vereinbart (act. 11.3).