7.2 D.__________ trat per Ende September 2017 in den vorzeitigen Ruhestand. Am 2./3. November 2017 schlossen er und Obergerichtspräsident Ernst Zingg einen Arbeitsvertrag als ausserordentlicher Gerichtsschreiber über ein befristetes Arbeitsverhältnis vom 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 ab (act. 11.1). Dieser befristete Arbeitsvertrag wurde unter Beibehaltung der Befristung per 1. Januar 2018 in den Punkten Lohn und Kündigungsfristen abgeändert (act.