33 JG umschreibt die Aufgaben der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen. Sie sind Aktuare und Aktuarinnen der Gerichtsabteilungen und Kommissionen (Abs. 1), führen an Abteilungssitzungen, Augenscheinen und Beweisabnahmen Protokoll, bereiten die Gerichtsentscheide vor und nehmen mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Urteilsberatungen teil (Abs. 2), unterzeichnen die von ihnen verfassten Entscheide zusammen mit dem oder der Abteilungsvorsitzenden (Abs. 3) und können zur Unterstützung der Einzelrichter und Einzelrichterinnen beigezogen werden (Abs. 4).