Zudem habe die Baupolizeibehörde die ursprünglich erstellte Windschutzwand über 20 Jahre geduldet, obwohl sie - sollte die Windschutzwand tatsächlich rechtswidrig erstellt worden sein - mindestens bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die angebliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen müssen. Damit sei der Anspruch der Behörden auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands klar verwirkt. Vorliegend sei zu keinem Zeitpunkt ein böser Glaube festgestellt worden, weder seitens des Rechtsvorgängers, noch seitens des Beschwerdeführers.