Der Rückbau der strittigen Windschutzwand sei geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Die Ausführung der Pfosten in Holz bzw. das Streichen der Metallpfosten in Holzoptik würde nicht zur Anpassung der strittigen Windschutzwand an die Materialisierung und Farbgebung der herkömmlichen Bauweise führen. Schliesslich wäre damit die störende Verglasung nicht beseitigt. Ein anderes milderes Mittel sei nicht ersichtlich. Rein finanzielle Interessen würden zudem bei der Frage der Verhältnismässigkeit kaum ins Gewicht fallen.